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Anfragen

Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von acht Wochen (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.


 


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