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Anfragen

Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von acht Wochen (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.


01.08.2001
Gesundheit
 

Einführung der Fallpauschalen (DRG) in den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (15/045 v. 01.08.2001)

Die bisher zum 01. Januar 2003 vorgesehene Umstellung des Abrechungssystems der Krankenhäuser von Tagespflegesätzen auf Fallpauschalen nach den Diagnosis Related Groups (DRG) soll nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums um ein Jahr verschoben, das heißt, erst zum 01. Januar 2004 vollzogen werden.  Mehr >>

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