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GeschäftsstelleFragen für die Fragestd


Anfragen

Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von acht Wochen (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.


06.09.2001
Gesundheit
 

Nutzung von Drogenkonsumräumen – Situation des Bahnhofsviertels (15/067 v. 06.09.2001)

Die vier Frankfurter Druckräume wurden 1994 mit der Erwartung eingerichtet, sowohl die gesundheitliche Verfassung der Abhängigen durch hygienische Konsumbedingungen zu verbessern, als auch gerade im Bahnhofsviertel die offene Drogenszene zurückzudrängen. Mehr >>

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