Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen
und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich,
die der Magistrat innerhalb von acht Wochen
(ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten
muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen
und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im
Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.
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