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GeschäftsstelleFragen für die Fragestd


Anfragen

Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von acht Wochen (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.


19.01.2006
Fragestunde am 26.01.2006
 

Trinkgelage im öffentlichen Straßenraum

Im vergangenen Jahr haben offenbar alkoholkranke Personen wiederholt und teilweise über längere Zeit im öffentlichen Straßenraum Trinkgelage veranstaltet und Passanten massiv belästigt, so z.B. am Stoltzeplatz. Polizeiliche Maßnahmen können nur kurzfristig, nicht aber gegen die Ursachen wirken. Mehr >>

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