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GeschäftsstelleFragen für die Fragestd


Anfragen

Stadtverordnete können vom Magistrat offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von acht Wochen (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die Magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten. Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden.


24.06.2009
Fragestunde am 09.07.2009
 

Überprüfungsverfahren bei Chemotherapien und Operationen

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass durch relativ einfache Überprüfungsverfahren in Kliniken bei der Chemotherapie und bei Operationen eine erhebliche Reduzierung der Fehlerquote erreicht wird und damit Menschenleben gerettet werden, bei der Chemotherapie durch eine Gegenkontrolle der bestellten Medikation und bei Operationen durch Anwendung einer von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Checkliste (FAZ vom 11.2.2009, Seite N2).  Mehr >>

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