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Anträge

 
 
 
   
Um einen bestimmten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu einem kommunalpolitischen Thema herbeizuführen, stellen die Fraktionen oder einzelne Stadtverordnete Anträge. Sie sind das wichtigste Instrument der Stadtverordneten, um politische Initiativen zu ergreifen. Neben einer bestimmten Forderung ("Antragstenor") enthalten die Anträge fast immer eine Begründung, über die jedoch nicht abgestimmt wird und die somit auch nicht Bestandteil des Beschlusses sind. Findet der Antrag eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, wird er zum Beschluss, den der Magistrat ausführen muss.

29.06.2010
Planen und Bauen
 

Außengastronomie - Runder Tisch soll Lösung bringen (28.06.2010) Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion und der Grünen im Römer zur NR 1858

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen;

Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Hotel- und Gaststättenvereinigung einen Runden Tisch zum Thema "Außengastronomie" zu organisieren.

Ziel soll es sein, unter Beachtung der wichtigen Vorgartensatzung, der Sondernutzungssatzung sowie den Belangen des Brandschutzes Lösungen zu finden, wie in Frankfurt möglichst konfliktfrei Außengastronomie betrieben werden kann. Bei allen Lösungsansätzen ist zu berücksichtigen, dass das Erscheinungsbild der jeweiligen Außengastronomie zu einer Verbesserung des Stadtbildes beitragen kann und es nicht beeinträchtigen darf.

An den Sitzungen des Runden Tischen sollen die Dezernate für Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz, für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, für Recht, Wirtschaft und Personal sowie für Verkehr teilnehmen.

Dem Runden Tisch steht es frei, Sprecher der Gastronomen, Sachverständige und sachkundige Bürger hinzuzuziehen.

Begründung:

Die Außengastronomie erfreut sich in Frankfurt eines großen Zuspruchs. Jedoch treten an manchmal Probleme auf, wobei zu unterscheiden ist, ob sich die Bestuhlung auf Privat- oder auf öffentlichem Gelände befindet. Auf Privatgelände ist eine Gastronomie grundsätzlich nur ausnahmsweise nach der Vorgartensatzung zulässig, wenn sie in einem Bereich zwischen Gebäude und öffentlichem Straßenraum (Bürgersteig oder Platz) stattfindet; hier sind nach der Rechtslage nur Tische und Stühle, nicht aber Vorkehrungen gegen Wind und Kälte zulässig.

Im öffentlichen Straßenraum stellen Verwaltungsrichtlinien sicher, dass die Außenmöblierung qualitätvoll und frei von Werbung (mit Ausnahme eines Hinweises auf das Lokal) ist.
Letztlich dürfen durch die Möblierung die Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehr, insbesondere das Anleitern nicht beeinträchtigt werden. Dieses ist bei jeder Genehmigung im Einzelfall zu prüfen.

Leider werden diese Vorschriften nicht immer beachtet bzw. stoßen auf Unverständnis oder gar Ablehnung.
Wichtigstes Ziel sollte es sein, dass sich der Gast im Sommergarten wohlfühlt und das Erscheinungsbild der Gastronomie die Umgebung bereichert, sich zumindest aber harmonisch einfügt und die Grundsätze der einschlägigen Satzungen und Vorschriften beachtet werden.

Die Industrie- und Handelskammer hat sich angeboten, bei der Diskussion um die Sommergärten bzw. Außengastronomie unterstützend zu helfen. Deshalb sollte dieses Angebot aufgegriffen und ein Runder Tisch eingerichtet werden, an dem neben der IHK auch der Hotel- und Gaststättenverband und die drei betroffenen Dezernenten teilnehmen sollen. Der Runde Tisch kann Sprecher der Gastronomen, Sachverständige und sachkundige Bürger zu seinen Beratungen hinzuziehen.


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