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Anträge

 
 
 
   
Um einen bestimmten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu einem kommunalpolitischen Thema herbeizuführen, stellen die Fraktionen oder einzelne Stadtverordnete Anträge. Sie sind das wichtigste Instrument der Stadtverordneten, um politische Initiativen zu ergreifen. Neben einer bestimmten Forderung ("Antragstenor") enthalten die Anträge fast immer eine Begründung, über die jedoch nicht abgestimmt wird und die somit auch nicht Bestandteil des Beschlusses sind. Findet der Antrag eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, wird er zum Beschluss, den der Magistrat ausführen muss.

20.07.2010
Recht und Sicherheit
 

Präventionsprogramm „Gelbe Karte“ (16/267 v. 19.07.2010)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Hessischen Landesregierung die Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main am Präventionsprogramm „Gelbe Karte“ zu beantragen. Das Programm soll im Rahmen der im Haushalt vorhandenen Mittel durchgeführt werden.

Begründung:
Der Hessische Innenminister Volker Bouffier und Wiesbadens Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz haben Mitte April 2010 das Präventionsprogramm „Gelbe Karte“ in Wiesbaden gestartet.

Die „Gelbe Karte“ ist, vergleichbar beim Fußball, zunächst eine Verwarnung und wird gegenüber Personen verwendet, die ein Gewaltdelikt oder eine alkoholbedingte Straftat begangen haben. Gleichzeitig mit der Anzeige und den Ermittlungen sendet die Polizei eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Für den Fall, dass Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen, bekommt der Betroffene eine Warnung in Gestalt eines Anschreibens „Gelbe Karte“. Dieses Schreiben informiert darüber, dass bei einer wiederholten Begehung von Straftaten eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden kann, die, je nach Ergebnis, zum Verlust der Fahrerlaubnis führt. Möglich ist es aber auch, bereits vor Ausstellung des Führerscheins zu prüfen, ob die betroffene Person geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

Die Erfahrungen in anderen Städten in Deutschland haben ergeben, dass die „Gelbe Karte“ ein sinnvolles und wirksames Vorgehen sein kann, um insbesondere jugendlichen Straftätern zu zeigen, dass ihr Fehlverhalten spürbare Konsequenzen nach sich zieht. Natürlich kann das Projekt auch bei anderen strafmündigen Personen zur Anwendung kommen.


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