Jede/r Stadtverordnete kann an den Magistrat über Gegenstände aus dessen Geschäftsbereich Fragen stellen, die kurz und bestimmt zu halten sind. Die Fragen dürfen nur ein konkretes Anliegen enthalten, nur in eine Frage und höchstens eine Unterfrage aufgegliedert werden und müssen beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eine Woche vor der Plenarsitzung eingereicht werden. Der Magistrat hat in der folgenden Stadtverordnetenversammlung dazu Stellung zu nehmen. Die Reihenfolge in der Fragestunde richtet sich nach der Fraktionsstärke, bei gleicher Fraktionsstärke und bei fraktionslosen Stadtverordneten nach der bei der Kommunalwahl erreichten Stimmenzahl. Zweite oder weitere Fragen einer/eines Stadtverordneten werden erst dann aufgerufen, wenn jede/r Stadtverordnete die Möglichkeit hatte, ihre/seine erste Frage zu stellen.
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