Christlich Demokratische Union Deutschlands
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CDU - Fraktion Frankfurt am Main

Ortsbeiräte
 
  Gemäß der Hauptsatzung gibt es in Frankfurt 16 Ortsbezirke. Für jeden einzelnen ist ein Ortsbeirat einzurichten; in Frankfurt erstmals 1972.

Die Mitglieder des Ortsbeirates werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt.

Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8.000 Einwohnern aus höchstens 19 Mitgliedern.
 
 

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.

Die Ortsbeiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer Fragestunde, in der sich die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an die Stadtteilpolitiker/innen wenden können.

Die Ortsbeiräte üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner "vor Ort" zu befassen.



 
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